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Zur eigenen Sicherheit gehört auch in hohem Maße das Absichern einer
Unfallstelle nach einem Verkehrsunfall. Bei Annäherung an eine
Unfallstelle muß der Ersthelder nach Erfassen der Situation sofort
die Warnblinkanlage des eigenen Fahrzeuges einschalten, um so bereits
nachfolgende Verkehrsteilnehmer zu warnen. Nach dem Eintreffen an
der Unfallstelle ist in angemessener Entfernung zu halten, bei
Dunkelheit kann das Fahrlicht des eigenen Fahrzeuges die Unfallstelle
beleuchten.
Sollten mehrere Personen mit im Fahrzeug sitzen, sollte einer der
Insassen die Aufgabenteilung übernehmen:
- Dem in gleicher Richtung fließenden Verkehr entgegenlaufen.
- Warndreiecke, Warnblinkleuchte in ausreichender Entfernung
vom Unfallort, bei schnellem Verkehr in etwa 100 Meter
Entfernung aufstellen.
- Bei Kurven und Bergkuppen: Erstes Zeichen vor der Kurve oder
der Bergkuppe aufstellen.
- Nachfolgende Fahrzeuge zusätzlich zum Langsamfahren auffordern:
Einen Arm ausstrecken; Auf- und Abwärtsbewegungen des Armes
in halber Körperhöhe.
- Weitere Verkehrsteilnehmer um Mithilfe bitten (Warnung - auch
des Gegenverkehrs, Notruf veranlassen).
- Warnung bei Nacht zusätzlich durch Warnblinkleuchten.
Abschließend sei erwähnt, daß natürlich auch bei Unfällen im Haushalt,
im Betrieb oder in der Schule eine Absicherung der Unfallstelle
erfolgen muß.
Rettung von Verunglückten aus dem Gefahrenbereich.
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