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Absichern der Unfallstelle


Zur eigenen Sicherheit gehört auch in hohem Maße das Absichern einer Unfallstelle nach einem Verkehrsunfall. Bei Annäherung an eine Unfallstelle muß der Ersthelder nach Erfassen der Situation sofort die Warnblinkanlage des eigenen Fahrzeuges einschalten, um so bereits nachfolgende Verkehrsteilnehmer zu warnen. Nach dem Eintreffen an der Unfallstelle ist in angemessener Entfernung zu halten, bei Dunkelheit kann das Fahrlicht des eigenen Fahrzeuges die Unfallstelle beleuchten.

Sollten mehrere Personen mit im Fahrzeug sitzen, sollte einer der Insassen die Aufgabenteilung übernehmen:

  • Dem in gleicher Richtung fließenden Verkehr entgegenlaufen.
  • Warndreiecke, Warnblinkleuchte in ausreichender Entfernung vom Unfallort, bei schnellem Verkehr in etwa 100 Meter Entfernung aufstellen.
  • Bei Kurven und Bergkuppen: Erstes Zeichen vor der Kurve oder der Bergkuppe aufstellen.
  • Nachfolgende Fahrzeuge zusätzlich zum Langsamfahren auffordern: Einen Arm ausstrecken; Auf- und Abwärtsbewegungen des Armes in halber Körperhöhe.
  • Weitere Verkehrsteilnehmer um Mithilfe bitten (Warnung - auch des Gegenverkehrs, Notruf veranlassen).
  • Warnung bei Nacht zusätzlich durch Warnblinkleuchten.
Abschließend sei erwähnt, daß natürlich auch bei Unfällen im Haushalt, im Betrieb oder in der Schule eine Absicherung der Unfallstelle erfolgen muß.

Rettung von Verunglückten aus dem Gefahrenbereich.


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