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Verletzung der Gelenke


Für Dich unterscheiden sich die Erste-Hilfe-Maßnahmen bei Gelenkverletzungen und Knochenbrüchen nicht. Jede Gelenkverletzung ist wie ein Knochenbruch zu betrachten.

Maßnahmen:

  • Ruhigstellung des verletzten Gelenks durch Lagerung oder Festlegung mit geeignetem Material, ohne Veränderung der Stellung des verletzten Gelenkes
  • Schonhaltung beachten
  • Kein Einrenkungsversuch
  • Kein Bewegungsversuch
  • Notruf
Verbrennungen

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erarbeitet durch Jugendrotkreuz Pfrondorf, KV Tübingen