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Verbrennungen durch heiße oder brennende Materialien


Maßnahmen:

  • Bekleidung, die mit heißen Ölen oder Fetten, Teer, Bitumen, Asphalt und anderen Brandstoffen behaftet ist, soweit möglich, rasch entfernen.

Heiße oder brennende Stoffe, die unmittelbar auf die Haut gelangt sind, dürfen nicht entfernt werden, dennoch sofort kühlen. (In die Haut eingebrannte Materialien dürfen nicht entfernt werden, da beim Entfernen Haut und Gewebe mitgerissen werden könnten.)

Unterkühlung

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erarbeitet durch Jugendrotkreuz Pfrondorf, KV Tübingen