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Kontaktgifte sind insbesondere Pflanzenschutz- und Schädlingsbekämpfungsmittel.
Bei einem Atemstillstand, der durch derartige Gifte hervorgerufen
wurde, kann daher eine Beatmung ohne Gefährdung nur durch
Fachpersonal mit geeigneten Beatmungsgeräten erfolgen.
Achtung!
Taschentücher o.ä. schützen den Ersthelfer nicht!
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