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Feststellung der Atmung


Maßnahmen zur Feststellung der Atmung

Ist der Betroffene bewußtlos, erschlaffen seine Muskeln. Liegt der Betroffene in Rückenlage, kann es zu einem Zurücksinken der Zunge und damit verbunden zu einer Verlegung der Atemwege kommen. Es ist daher unbedingt notwendig, daß Du bei Bewußtlosen die Atmung überprüfst. Zur Atemkontrolle muß zunächst der Hals des Verletzten überstreckt sowie der Mund leicht geöffnet werden.

Überstrecken des Halses zur Schaffung freier Atemwege.

Liegt der Betroffene auf dem Rücken, kniest Du Dich in Schulterhöhe seitlich neben ihn. Mit einer Hand faßt Du ihn an der Stirn, mit der anderen an das Kinn. Du kannst jetzt den Kopf vorsichtig nackenwärts beugen sowie das Kinn anheben. Der Mund des Verletzten kann dann auch leicht geöffnet werden, um ggf. den Rachen von z. B. von Essensresten oder Gebißteilen zu befreien.

Dann legst Du Deine Wange über Mund/Nase des Verletzten und blickst dabei zum Brustkorb. Du kannst dann ohne Probleme die Atmung feststellen durch:

  • Sehen (Heben und Senken des Brustkorbes beim Ein- und Ausatmen),
  • Hören (Atemgeräusche),
  • Fühlen (Luftbewegungen an der Wange).

Bei vorhandener Atmung wird der Bewußtlose/Verletzte in die stabile Seitenlage gebracht. Die bewußtlose Person darf nicht alleine gelassen werden. Du mußt vielmehr immer wieder das Bewußtsein, die Atmung und die Kreislauftätigkeit kontrollieren. Dies ist unbedingt erforderlich.

Pulskontrolle


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