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Verbote bei Wunden


Bei der Wundversorgung ist grundsätzlich verboten 
  • Wunden berühren 
  • Wunden auswaschen 
  • Anwendung von Puder, Salben, Sprays, Desinfektionsmitteln 
  • Fremdkörper entfernen 
Zu den genannten grundsätzlichen Verboten gibt es jedoch auch Ausnahmen: 
  • So soll bei Verbrennungen eine Kühlung mit Wasser erfolgen. 
  • Bei Verätzungen wird soweit möglich eine Spülung mit Wasser vorgenommen. 
  • Bißwunden, die durch tollwutverdächtige Tiere verursacht wurden, kannst Du mit einer Seifenlösung auswaschen. Die Tollwuterreger können duch Seife oder fettlösende Spülmittel (Detergentien) größtenteils unschädlich gemacht werden. Das Auswaschen muß jedoch hierzu unverzüglich durchgeführt werden. 
Jede Wunde muß schnellstmöglich von einem Arzt beurteilt und endgültig versorgt werden. 

Wundbedeckung 


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