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Sofortmaßnahmen


Zu den lebensrettenden Sofortmaßnahmen zählen z.B.

Die Reihenfolge der Hilfeleistungen richtet sich nach der jeweils vorgefundenen Notfallsituation. Nach einem Verkehrsunfall beispielsweise steht das Absichern der Unfallstelle an erster Stelle, denn es ist auch eine Maßnahme zum Eigenschutz von Dir selbst als Ersthelfer. Wenn bei einem Verletzten eine starke Blutung vorhanden ist, kann eine nicht oder verspätet durchgeführte "Blutstillung" für den Betroffenen unwiderruflich den Tod bedeuten. Wenn einer der Verunglückten einen Atemstillstand hat, genügt es nicht, nur die Polizei anzurufen. Denn wer nicht atmet, stirbt; also: Atemspende durchführen; Notruf veranlassen, ohne die Hilfeleistung zu unterbrechen.


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